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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

1.1. Von Einklang-Koeln erstellte Kostenkalkulationen sind grundsätzlich unverbindlich.

1.2. Der Vertrag zwischen Einklang-Koeln und dem Auftraggeber kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber ein schriftliches Angebot von Einklang-Koeln durch Unterschreibung dieses Angebotes annimmt, dieses Angebot von Einklang-Koeln nachweislich zusendet (per Fax, per Mail, per Post) und die Einklang-Koeln dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung zukommen lässt.

1.3. Ergänzungen und Änderungen eines mit Einklang-Koeln geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.4. Wenn Bedingungen in Angeboten bzw. Verträgen einem oder mehreren Punkten der allgemeinen Geschäftsbedingungen Einklang-Koeln widersprechen, gelten die Bedingungen der Angebote bzw. Verträge. Die restlichen Punkte der AGB bleiben hiervon unberührt.

1.5 Der Auftraggeber erklärt sich bereit Einsicht in seine Personalien zu gestatten und gegeben falls dokumentieren.

1.6. Stand der AGB: 1.1.2023

2. Sorgfalt/Haftung:

2.1. Einklang-Koeln haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen Einklang-Koeln grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit sowie für reine Vermögensschäden ist generell ausgeschlossen.

2.2.Übernimmt Einklang-Koeln die Vermittlung von Künstlern/Bands/DJs, so haftet Einklang-Koeln nicht für eine bestimmte künstlerische Qualität oder Ausrichtung der Darbietung. Einklang-Koeln haftet in keiner Weise für Handlungen der vermittelten Künstler.

2.3. Übernimmt Einklang-Koeln die Organisation einer Veranstaltung, so haftet Einklang-Koeln nicht für den Erfolg dieser Veranstaltung, insbesondere nicht für eine bestimmte Besucherzahl oder einen bestimmten Ertrag. Ebenso ist die Haftung Einklang-Koelns ausgeschlossen, wenn es im Zuge dieser Veranstaltung durch Besucher oder Mitwirkende zu Schäden welcher Art auch immer kommt.

3. Vorzeitige Vertragsbeendigung/Abnahmepflicht:

3.1. Der mit Einklang-Koeln geschlossene Vertrag ist unkündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Einklang-Koeln ist verpflichtet, die übernommenen Leistungen zu erbringen, der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Einklang-Koeln vertragsgemäß angebotenen Leistungen abzunehmen.

3.2. Verweigert der Auftraggeber die Annahme der von Einklang-Koeln vertragsgemäß angebotenen Leistung (etwa weil die geplante Veranstaltung nicht stattfindet oder im Umfang verändert wird, der Auftraggeber seinen Bedarf anderweitig deckt etc.), so hat der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt dennoch komplett zu bezahlen, ohne dass Anrechnungen in irgendeiner Art stattfinden. Einklang-Koeln wird in diesem Fall von jeder weiteren Leistungspflicht endgültig befreit. Diese Rechtswirkung und somit auch die Fälligkeit des Entgeltes tritt spätestens mit der Erklärung des Auftraggebers in Kraft, die vertragsgemäßen Leistungen nicht mehr zu benötigen, jedenfalls aber dann, wenn aus den Umständen klar wird, dass der Auftraggeber die Leistungen von Einklang-Koeln nicht mehr abnehmen wird.

3.3. Einklang-Koeln ist in keiner Weise verpflichtet, einer Änderung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges zuzustimmen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der getroffenen schriftlichen Vereinbarung.

4.2. Ist über die Fälligkeit des Entgeltes im Vertrag nichts bestimmt, so ist das Entgelt binnen 5 Tagen ab Vertragsabschluss, d.h. der Rücksendung der Auftragsbestätigung in bar zu bezahlen oder auf das Girokonto von Einklang-Koeln zu überweisen. Bei einem kurzfristigen Vertragsabschluss kann die Bezahlung am Tag der Veranstaltung in bar erfolgen.

4.3. Bezahl der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt an Einklang-Koeln nicht termingerecht, so ist er von Einklang-Koeln unter Setzung einer 7-tägigen Nachfrist zu mahnen. Verstreicht diese Frist, ohne dass das Entgelt vollständig bezahlt wurde, ist Einklang-Koeln berechtigt, das Vertragsverhältnis schriftlich zu kündigen. Die Rechte von Einklang-Koeln nach Punkt 7.7. bleiben unberührt. In diesem Fall wird Einklang-Koeln  sofort von jeder weiteren Leistungsverpflichtung befreit, der Auftraggeber ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt vollständig (ohne jede Anrechnung) zu bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt von der Einklang-Koeln bereits erstellte Unterlagen, Konzepte etc. hat Einklang-Koeln dem Auftraggeber herauszugeben. Hat der Auftraggeber Einklang-Koeln ein Budget treuhändig übergeben, so ist Einklang-Koeln berechtigt, das Entgelt aus diesem Treuhandvermögen einzubehalten bzw. auf ein eigenes Konto umzubuchen. Ein allfälliger Restbetrag ist an dem Auftraggeber zurückzuzahlen.

4.4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Einklang-Koeln berechtigt, für jede erste Mahnung EUR 10,- und für jede weitere Mahnung EUR 15,- am Mahnspesen zu verrechnen. Des Weiteren ist Einklang-Koeln berechtigt, Verzugszinsen von 14% p.a. zu verrechnen. Einklang-Koeln ist auch berechtigt, ab der ersten Mahnung einen Rechtsanwalt beizuziehen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Intervention in tarifmäßiger Höhe zu ersetzten. Sämtliche Zahlungen des Auftraggebers werden auf die älteste offene Forderung angerechnet.

4.5. Es ist dem Auftraggeber verboten, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Einklang-Koeln aufzurechnen, welchen Ursprunges sie auch immer sein mögen.

5. Gerichtsstand/Rechtswahl:

5.1. Zwischen den Vertragsparteien gelangt deutsches Recht zu Anwendung. Der Gerichtsstand ist Köln.

6. Sonderbestimmungen für die Übernahme einer Veranstaltungsorganisation

6.1. Die folgenden Bestimmungen kommen zur Anwendung, wenn Einklang-Koeln es übernimmt, eine Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zur organisieren.

6.2. Erstellt Einklang-Koeln für den Auftraggeber ein Veranstaltungskonzept oder arbeitet ein solches mit ihm gemeinsam aus, so ist für diese Leistung - so nichts anderes vereinbart ist - ein angemessenes Entgelt zu bezahlen, auch wenn dieses Konzept nicht verwirklicht wird oder der Auftraggeber die Verwirklichung Dritten überträgt.

6.3. Einklang-Koeln erbringt Leistungen im Rahmen der Veranstaltungsorganisation nur aufgrund eines zwischen Einklang-Koeln und dem Auftraggeber konkret vereinbarten Konzeptes. Für Leistungen, die darüber hinausgehen, hat der Auftraggeber ein angemessenes Entgelt zu leisten, so weit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Einklang-Koeln ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die weder im Vertrag noch im Konzept ausdrücklich genannt sind.

6.4. Stellt sich im Zuge der Organisation einer Veranstaltung heraus, dass das vereinbarte Konzept nicht mit den dafür veranschlagten Kosten zu verwirklichen ist, so hat Einklang-Koeln den Auftraggeber umgehend auf diesen Umstand hinzuweisen und ihm mitzuteilen, mit welchen Modifikationen die Veranstaltung doch durchgeführt werden kann bzw. mit welchem Mehraufwand die Veranstaltung verwirklicht werden kann.

6.5. Einklang-Koeln ist jedenfalls ermächtigt, vom vereinbarten Konzept abzuweichen, wenn dadurch keine wesentliche Änderung des Charakters der Veranstaltung eintritt sowie keine Mehrkosten damit verbunden sind. Der Auftraggeber kann aus derartigen Abweichungen keine wie immer gearteten Ansprüche gegen Einklang-Koeln geltend machen.

6.6. Im Falle einer Meldung nach 6.4. hat der Auftraggeber in der von Einklang-Koeln bestimmten Frist (wurde keine Frist bestimmt, so in angemessener Frist) zu entscheiden, ob die Veranstaltung nicht durchgeführt wird, welche der von Einklang-Koeln vorgeschlagenen Modifikationen durchgeführt werden sowie ob und in welchem Ausmaß die veranschlagten Kosten überschritten werden dürfen. Trifft der Auftraggeber seine Entscheidung nicht, so ist Einklang-Koeln berechtigt, seine Tätigkeit bis zur Entscheidung des Auftraggebers einzustellen, oder jene Modifikation vorzunehmen, welche den Charakter der Veranstaltung am wenigsten beeinflusst. Aus anfälligen Nachteilen, die der Auftraggeber dadurch erleidet, kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen Einklang-Koeln ableiten.

7. Sonderbestimmungen für die Miete von Mietsachen:

7.1. Diese Bestimmungen gelten, wenn Einklang-Koeln an den Auftraggeber Mietsachen wie Bänke, Zelte, elektronische Geräte etc. vermietet.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm angemieteten Mietsachen zum vereinbarten Zeitpunkt und vereinbarten Ort zu übernehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angemieteten Mietsachen Einklang-Koeln zum vereinbarten Zeitpunkt und vereinbarten Ort wieder zurückzugeben.

7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet Einklang-Koeln den genauen Einsatzort der Mietsachen mitzuteilen.

7.4. Bei einer nicht rechtzeitigen Rückgabe der Mietsachen kann Einklang-Koeln für die überschrittene Zeit das entsprechende Mietentgelt verlangen. Der Mietvertrag verlängert sich nicht automatisch.

7.5. Dem Auftraggeber steht in keinem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietsachen zu.

7.6. Mit der Unterschrift des Mietvertrages bzw. des Lieferscheines bestätigt der Auftraggeber, dass die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen wurden. Nachträglich bekannt gegebene Mängel können von Einklang-Koeln nicht anerkannt werden. Nach der Rückgabe werden die Mietsachen auf Funktion und Zustand kontrolliert. Verzichtet der Auftraggeber auf seine Anwesenheit bei der Kontrolle, wird der Kontrollbericht von Einklang-Koeln vom Auftraggeber als voll gültig anerkannt.

7.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die angemieteten Mietsachen sorgfältig zu verwahren und nur von solchen Personen bedienen zu lassen, welche die dafür erforderlichen Fähigkeiten aufweisen. Der Auftraggeber bzw. seine Gehilfen haben sich vor Inbetriebnahme der Geräte mit deren Funktionsweise vertraut zu machen und alles zu unterlassen, was zu einer Beschädigung führen könnte. Der Auftraggeber hat die Mietsachen vor Beschädigung (z.B. Witterungseinflüssen, Fehlbedienungen, ...) und Verlust (z.B. Diebstahl) zu bewahren. Der Auftraggeber sorgt für eine störungsfreie ausreichende Stromversorgung.

7.8. Der Auftraggeber haftet für jede Beschädigung, die an den vermieteten Mietsachen auftritt oder entsteht, während diese sich in seinem Gewahrsam befinden (insbesondere Feuerschäden, Wasserschäden, Transportschäden, Schäden durch Bedienungsfehler, ...) sowie Verlust und Untergang der Mietsachen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Haftungszeitraum ist der Transportbeginn bis zur Rückgabe der Mietsachen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Ersatz der notwendigen Reparaturkosten in angemessener Höhe, auch dann, wenn diese den Verkehrswert der Mietsachen übersteigen. Ist eine Reparatur nicht möglich, wird dem Auftraggeber der Neuwert bzw. Wiederherstellungswert der Mietsachen in Rechnung gestellt. Eventuelle Schäden sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe der Mietsachen Einklang-Koeln bekannt zu geben.

7.9. Werden durch die Aufstellung und/oder Bedienung der angemieteten Mietsachen Personen oder Sachen beschädigt, so haftet hierfür der Auftraggeber. Einklang-Koeln haftet nur dann, wenn explizit vereinbart war, dass Einklang-Koeln die angemieteten Mietsachen gegen Entgelt aufstellt und/oder bedient.

7.10. Wenn Mietsachen vom Auftraggeber verschmutzt zurückgegeben werden, werden die Reinigungskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ist eine vollständige Reinigung nicht möglich, wird dem Auftraggeber der Wiederherstellungswert in Rechnung gestellt.

7.11. Einklang-Koeln ist berechtigt, auf den vermieteten Mietsachen Werbematerial in angemessener Größe anzubringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dieses nicht zu verdecken oder zu entfernen.

7.12. Einklang-Koeln stellt dem Auftraggeber ausschließlich Mietsachen sowie das Nutzungsrecht an diesen Mietsachen zur Verfügung. Die Mietsachen und alle Bestandteile davon bleiben im Eigentum von Einklang-Koeln. Allenfalls notwendige behördliche Genehmigungen zur Inbetriebnahme der Mietsachen sind vom Auftraggeber auf dessen Rechnung einzuholen. Für die Genehmigungsfähigkeit übernimmt Einklang-Koeln keine Haftung. An den Mietsachen dürfen vom Auftraggeber keine Änderungen durchgeführt werden. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung in den Ursprungszustand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

7.13. Einklang-Koeln behält sich das Recht vor, angebotenes oder bestelltes Material durch gleichwertiges Equipment eines anderen Herstellers oder mit einer abweichenden Artikelbezeichnung zu ersetzen. Hierbei wird die gleichwertige oder ähnliche technische Funktion der Mietsache gewährleistet.

7.14. Im Falle von Funktionsstörungen des Equipments nach einer Koppelung mit Fremdequipment und/oder bei Bedienungsfehlern durch Fremdpersonal hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen Einklang-Koeln und kann auch keine Herabsetzung des Mietentgeltes verlangen, es sei denn, Einklang-Koeln hat die Kompatibilität mit dem Fremdequipment ausdrücklich zugesichert. Dies gilt nicht, wenn die Koppelung nicht Ursache der Funktionsstörung des Equipments war, was vom Auftraggeber zu beweisen ist.

7.15. Ist zum Zeitpunkt der vereinbarten Übergabe das Entgelt noch nicht vollständig entrichtet, kann Einklang-Koeln die Übergabe verweigern. Einklang-Koeln behält in diesem Fall den vollen Entgeltanspruch, wird von seiner eigenen Leistungspflicht aber endgültig frei. Für daraus entstehende Schäden haftet Einklang-Koeln nicht.

7.16. Dem Auftraggeber ist es ohne ausdrückliche Genehmigung von Einklang-Koeln untersagt, die gemieteten Mietsachen ins Ausland zu verbringen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen.

8. Storno

8.1 Wenn im Angebot bzw. Vertrag keine besonderen Stornoregelungen angegeben sind, gelten folgende allgemeine Stornoregelungen als vereinbart, wenn Aufträge vom Auftraggeber storniert werden: bis 30 Tage vor Auftragsdatum: 30% der Auftragssumme, bis 7 Tage vor Auftragsdatum: 60% der Auftragssumme, bis 1 Tag vor Auftragsdatum: 90% der Auftragssumme, dann 100% der Auftragssumme.

9. Salvatorische Klausel

9.1 Die Gültigkeit der vorstehenden Bedingungen wird nicht dadurch berührt, dass eine oder mehrere der Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund- ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollte. Für diesen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung zu vereinbaren.

10. Datenschutzerklärung

10.1 Wir, die Firma Einklang-Koeln, Silcherstraße 21, 50827 Köln, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

Arten der verarbeiteten Daten

  • Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse, Kontaktnummer, eMail-Adresse)
  • Firmendaten (z.B. Name, Adresse, Ansprechpartner, Kontaktnummer)
  • Kommunikation mit der Partnerfirma CST GmbH (z.B. Name, Adresse, Ansprechpartner, Kontaktnummer)

Kategorien betroffener Personen

Nutzer des Kontaktformulares oder der eMail-Adresse.

Zweck der Verarbeitung

  • Erstellung von Angeboten an Privat- und Geschäftskunden
  • Beantwortung von Kontaktnanfragen und Kommunikation mit Nutzern
  • Sicherheitsmaßnahmen

 

10.2 Facebook / Instagram  Social Plugins

Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den "Gefällt mir" Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen.

10.3 Datenverarbeitung auf dieser Internetseite

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10.4 Cookies 

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10.5 Newsletter 

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10.6 Auskunftsrecht 

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10.7 Weitere Informationen 

Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen diese Datenschutzerklärung nicht beantworten konnte oder wenn Sie zu einem Punkt vertiefte Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an info@einklang-koeln.de. 

10.8 Hinweis zur Verwendung von Google Analytics 

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