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AGB's & Datenschutzerklärung

AGB's & Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Einklang-Köln

Stand: 17.09.2026

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von Einklang-Köln, insbesondere für die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Mobiliar und sonstigen Mietgegenständen sowie für Lieferungen, Auf- und Abbauten, technische Betreuung, Veranstaltungsdienstleistungen, Planung, Beratung und Veranstaltungsorganisation.

1.2. Vertragspartner ist die jeweils im Angebot, in der Auftragsbestätigung, Rechnung oder im Impressum bezeichnete Betreiberin bzw. der bezeichnete Betreiber von Einklang-Köln.

1.3. Angebote, Kostenschätzungen und Kostenkalkulationen von Einklang-Köln sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

1.4. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Einklang-Köln annimmt und Einklang-Köln den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnt.

1.5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen zwischen Einklang-Köln und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.6. Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen in Textform, beispielsweise per E-Mail, vereinbart werden. Individuell getroffene Abreden bleiben hiervon unberührt.


2. Leistungsumfang und Änderungen

2.1. Art und Umfang der von Einklang-Köln geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Mietvertrag, Auftrag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

2.2. Einklang-Köln ist berechtigt, angebotene oder bestellte Mietgegenstände durch technisch und funktional gleichwertige oder höherwertige Geräte bzw. Produkte eines anderen Herstellers oder einer anderen Modellbezeichnung zu ersetzen, sofern hierdurch der vertraglich vereinbarte Einsatzzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

2.3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs auf Wunsch des Auftraggebers können zu zusätzlichen Kosten führen. Einklang-Köln wird den Auftraggeber hierauf hinweisen, soweit die Mehrkosten nicht offensichtlich sind.

2.4. Einklang-Köln ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die weder vereinbart noch für die ordnungsgemäße Durchführung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen erforderlich sind.


3. Preise

3.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Mietvertrag, der Auftragsbestätigung oder sonstigen individuellen Vereinbarungen.

3.2. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3. Zusätzliche Leistungen, insbesondere zusätzliche Arbeitszeiten, Wartezeiten, zusätzliche Fahrten, Nacht-, Sonn- und Feiertagsleistungen sowie nachträglich beauftragtes Material oder Personal, können gesondert berechnet werden, sofern diese nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Auftrags sind.


4. Zahlungsbedingungen

4.1. Allgemeine Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, Mietvertrag, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.

Einklang-Köln ist berechtigt, abhängig von Auftragsumfang, Mietwert, Kundenstatus, kurzfristiger Auftragserteilung oder sonstigen sachlichen Gründen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4.2. Erstkunden

Bei Erstkunden ist der vollständige Miet- bzw. Auftragsendpreis spätestens bei Abholung oder Lieferung und grundsätzlich vor Herausgabe des Mietmaterials bzw. Beginn der Leistung zu bezahlen, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Die Materialausgabe an Erstkunden erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines anderen geeigneten amtlichen Lichtbildausweises.

Der Ausweis dient der Identitätsprüfung. Eine Kopie oder sonstige Speicherung von Ausweisdaten erfolgt nur, soweit dies rechtlich zulässig und erforderlich ist und die hierfür notwendigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Personalausweis oder ein anderes Identitätsdokument wird von Einklang-Köln nicht als Pfand einbehalten.

4.3. Aufträge unter 500,00 €

Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von unter 500,00 € kann die Zahlung bei Abholung des Mietmaterials

  • in bar,

  • per Girocard bzw. EC-Karte oder

  • per Kreditkarte

erfolgen.

Bei Lieferung oder sonstigen Leistungen ohne Abholung ist der Rechnungsbetrag spätestens vor Übergabe des Mietmaterials bzw. Beginn der vereinbarten Leistung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4. Aufträge über 5.000,00 €

Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von mehr als 5.000,00 € müssen mindestens 50 % des vereinbarten Auftragswertes spätestens einen Werktag vor Auftragsbeginn auf dem Geschäftskonto von Einklang-Köln eingegangen sein.

Für den verbleibenden Rechnungsbetrag gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.

Einklang-Köln ist berechtigt, bei berechtigtem Sicherungsinteresse auch eine höhere Vorauszahlung zu vereinbaren.

4.5. Auftraggeber mit Firmensitz im Ausland

Bei Auftraggebern mit Firmen- oder Geschäftssitz außerhalb Deutschlands erfolgt die Leistung grundsätzlich nur gegen vollständige Vorkasse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens einen Werktag vor Auftragsbeginn auf dem Geschäftskonto von Einklang-Köln eingegangen sein.

Maßgeblich ist die tatsächliche Gutschrift auf dem Geschäftskonto von Einklang-Köln. Ein Überweisungsbeleg, Screenshot oder sonstiger Nachweis über eine lediglich veranlasste Zahlung gilt grundsätzlich nicht als Zahlungseingang.

Eine Herausgabe des Mietmaterials, Lieferung, ein Aufbau oder die Durchführung des vereinbarten Auftrags erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Soweit nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Einklang-Köln die hierfür erforderlichen korrekten Unternehmens- und Steuerdaten, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.6. Nicht rechtzeitiger Zahlungseingang

Ist eine vereinbarte Vorauszahlung oder ein fälliger Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig eingegangen, ist Einklang-Köln berechtigt, die Übergabe des Mietmaterials oder die weitere Ausführung der Leistung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Hierdurch entstehende Verzögerungen, zusätzliche Fahrten, Personalzeiten oder sonstige erforderliche Mehraufwendungen können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dieser die verspätete Zahlung zu vertreten hat.

4.7. Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Einklang-Köln ist insbesondere berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich erstattungsfähige Verzugsschäden und notwendige Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.

Einklang-Köln kann nach Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Zahlungsfrist bzw. Nachfrist setzen. Soweit keine besonderen Umstände vorliegen, beträgt diese Nachfrist 7 Kalendertage.

Verstreicht eine gesetzte Nachfrist ohne vollständigen Zahlungseingang, kann Einklang-Köln im gesetzlich zulässigen Umfang weitere Leistungen zurückhalten, vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen.


5. Übergabe und Rückgabe von Mietgegenständen

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu übernehmen und nach Ende der Mietzeit vollständig am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Einklang-Köln auf Verlangen den tatsächlichen Einsatzort des Mietmaterials mitzuteilen.

5.3. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung von Einklang-Köln.

5.4. Bei verspäteter Rückgabe kann Einklang-Köln für die zusätzliche Nutzungsdauer ein angemessenes zusätzliches Mietentgelt sowie nachweisbar entstandene weitere Kosten verlangen.

Eine verspätete Rückgabe führt nicht automatisch zu einer Verlängerung des ursprünglichen Mietvertrages.

5.5. Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum von Einklang-Köln.


6. Zustand der Mietgegenstände und Mängel

6.1. Der Auftraggeber soll die Mietgegenstände bei Übergabe auf erkennbare Schäden, Vollständigkeit und offensichtliche Funktionsmängel überprüfen.

6.2. Bereits bei Übergabe erkennbare Mängel sollen möglichst unmittelbar bei Übergabe angezeigt und dokumentiert werden.

6.3. Zeigt sich während der Mietdauer ein Mangel oder eine Funktionsstörung, ist Einklang-Köln unverzüglich zu informieren, damit soweit möglich Abhilfe geschaffen werden kann.

6.4. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei vorhandenen Mängeln bleiben unberührt.

6.5. Nach Rückgabe ist Einklang-Köln berechtigt, die Mietgegenstände auf Vollständigkeit, Funktion, Beschädigungen und Verschmutzungen zu prüfen. Schäden, die bei einer üblichen Rücknahmekontrolle nicht sofort erkennbar sind, können auch nachträglich geltend gemacht werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass diese während des Verantwortungszeitraums des Auftraggebers entstanden sind.


7. Sorgfaltspflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände sorgfältig und entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu behandeln.

7.2. Elektrische, elektronische, licht-, ton- und bühnentechnische Geräte dürfen nur von Personen bedient werden, die über die hierfür erforderlichen Kenntnisse verfügen oder entsprechend eingewiesen wurden.

7.3. Der Auftraggeber hat Mietgegenstände insbesondere vor

  • Feuchtigkeit und ungeeigneten Witterungseinflüssen,

  • Feuer,

  • Überlastung,

  • unsachgemäßer Bedienung,

  • mechanischen Beschädigungen,

  • Diebstahl und unberechtigtem Zugriff

angemessen zu schützen.

7.4. Der Auftraggeber ist für eine für das eingesetzte Material geeignete und sichere Stromversorgung verantwortlich, sofern die Stromversorgung nicht ausdrücklich Bestandteil der von Einklang-Köln übernommenen Leistung ist.

7.5. Technische Veränderungen, Reparaturen, Umbauten oder Eingriffe in die Mietgegenstände sind ohne vorherige Zustimmung von Einklang-Köln nicht zulässig.


8. Verlust, Beschädigung und Verschmutzung

8.1. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm oder von Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursachte Beschädigungen, Verlust oder Zerstörung von Mietgegenständen.

8.2. Schäden, Verlust oder Diebstahl sind Einklang-Köln unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl kann Einklang-Köln verlangen, dass der Auftraggeber unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet und Einklang-Köln eine entsprechende Bestätigung zur Verfügung stellt.

8.3. Im Schadensfall können die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten einschließlich notwendiger Nebenkosten berechnet werden.

Ist eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht möglich oder liegt ein Totalschaden bzw. Verlust vor, kann Einklang-Köln den nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Wert verlangen.

8.4. Normaler, vertragsgemäßer Verschleiß wird dem Auftraggeber nicht berechnet.

8.5. Werden Mietgegenstände außergewöhnlich oder über das bei vertragsgemäßer Nutzung zu erwartende Maß hinaus verschmutzt zurückgegeben, können die erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten berechnet werden.


9. Fremdequipment und Bedienungsfehler

9.1. Für Störungen, die ausschließlich durch ungeeignetes Fremdequipment, falsche Verkabelung, nicht kompatible Geräte oder Bedienungsfehler des Auftraggebers bzw. von ihm eingesetzter Personen verursacht werden, haftet Einklang-Köln nicht.

9.2. Hat Einklang-Köln die Kompatibilität eines Fremdgerätes ausdrücklich zugesichert oder die betreffende Verbindung selbst hergestellt, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

9.3. Wird aufgrund einer vom Auftraggeber oder dessen Personal verursachten Fehlbedienung eine zusätzliche Anfahrt, technische Unterstützung oder ein Austausch erforderlich, können die dadurch entstehenden angemessenen Kosten gesondert berechnet werden.


10. Weitergabe und Verbringung ins Ausland

10.1. Der Auftraggeber darf Mietgegenstände ohne vorherige Zustimmung von Einklang-Köln weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitervermieten oder dauerhaft überlassen.

10.2. Eine Verbringung von Mietgegenständen außerhalb Deutschlands ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Einklang-Köln zulässig.


11. Veranstaltungsorganisation und technische Dienstleistungen

11.1. Übernimmt Einklang-Köln die Planung, technische Betreuung oder Organisation einer Veranstaltung, richtet sich der geschuldete Leistungsumfang ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung.

11.2. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Besucherzahl, Reichweite oder ein bestimmter Umsatz einer Veranstaltung wird von Einklang-Köln nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11.3. Erstellt Einklang-Köln im Auftrag des Auftraggebers Konzepte, technische Planungen oder sonstige Arbeitsergebnisse, ist die hierfür vereinbarte Vergütung auch dann geschuldet, wenn die Veranstaltung später nicht oder in anderer Form durchgeführt wird, soweit die entsprechende Leistung bereits erbracht wurde.

11.4. Erkennt Einklang-Köln während der Planung, dass eine vereinbarte Leistung aufgrund geänderter oder zuvor nicht erkennbarer Umstände nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, wird Einklang-Köln den Auftraggeber hierüber informieren und, soweit möglich, geeignete Alternativen vorschlagen.


12. Künstler, DJs und sonstige Drittanbieter

12.1. Vermittelt Einklang-Köln auf Wunsch Künstler, Musiker, DJs oder sonstige selbstständige Dienstleister, haftet Einklang-Köln nicht für deren künstlerische Ausrichtung oder persönlichen Geschmack, soweit Einklang-Köln lediglich als Vermittler tätig wird.

12.2. Für eigenes schuldhaftes Verhalten von Einklang-Köln sowie für Personen, für die Einklang-Köln gesetzlich einzustehen hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften und die Haftungsregelungen dieser AGB.


13. Genehmigungen und behördliche Anforderungen

13.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen, Nutzungsrechte oder Zustimmungen des Veranstaltungsortes rechtzeitig einzuholen.

13.2. Hierzu können insbesondere Genehmigungen hinsichtlich Lärmschutz, Sondernutzung, Veranstaltungsbetrieb, Brandschutz, Stromversorgung, Fluchtwegen, GEMA oder sonstigen Rechteinhabern gehören.

13.3. Einklang-Köln übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine vom Auftraggeber geplante Veranstaltung am vorgesehenen Standort behördlich genehmigungsfähig ist, sofern eine entsprechende Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.


14. Stornierung durch den Auftraggeber

14.1. Soweit im Angebot oder Vertrag keine gesonderte Stornoregelung vereinbart wurde, können bei einer Stornierung durch den Auftraggeber folgende pauschalierte Stornokosten bezogen auf den stornierten Auftragswert berechnet werden:

  • bis einschließlich 30 Tage vor dem vereinbarten Auftragsdatum: 30 %

  • weniger als 30 Tage bis einschließlich 7 Tage vor dem Auftragsdatum: 60 %

  • weniger als 7 Tage bis einschließlich 1 Tag vor dem Auftragsdatum: 90 %

  • am Veranstaltungstag bzw. ab Beginn des vereinbarten Auftragszeitraums: 100 %

14.2. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Einklang-Köln überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind.

14.3. Einklang-Köln bleibt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.4. Bereits vollständig erbrachte und gesondert verwertbare Leistungen, beispielsweise Planungen, Sonderanfertigungen, externe Bestellungen oder bereits entstandene Fremdkosten, können unabhängig von der Stornopauschale im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

14.5. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- oder Widerrufsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.


15. Kündigung aus wichtigem Grund

15.1. Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung oder zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.2. Ein wichtiger Grund für Einklang-Köln kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist eine vereinbarte Vorauszahlung nicht leistet oder wenn eine Durchführung des Auftrags aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstands unzumutbar oder unmöglich wird.

15.3. Die finanziellen Folgen einer Kündigung bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam vereinbarten vertraglichen Regelungen.


16. Haftung von Einklang-Köln

16.1. Einklang-Köln haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Einklang-Köln oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

16.2. Einklang-Köln haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

16.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Einklang-Köln nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung kann in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16.4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

16.5. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.


17. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Umstände

17.1. Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von Einklang-Köln nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, wird Einklang-Köln den Auftraggeber hierüber möglichst unverzüglich informieren.

17.2. Hierzu können insbesondere erhebliche Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Stromausfälle, Arbeitskämpfe oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse gehören, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von Einklang-Köln liegen.

17.3. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.


18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

18.1. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Einklang-Köln mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

18.2. Gesetzlich zwingende Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, insbesondere solche aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.

18.3. Ein Zurückbehaltungsrecht an den im Eigentum von Einklang-Köln stehenden Mietgegenständen besteht nicht, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.


19. Rechtswahl und Gerichtsstand

19.1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

19.2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

19.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

19.4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


20. Datenschutz

20.1. Personenbezogene Daten werden von Einklang-Köln ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

20.2. Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Einklang-Köln.

20.3. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


21. Schlussbestimmungen

21.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

21.2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

21.3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Einklang-Köln und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 17. September 2026