Muss ich bei der Miete von Veranstaltungstechnik eine Kaution hinterlegen?
Kurz gesagt:
Nicht bei jeder Anmietung ist automatisch eine Kaution erforderlich. Ob eine Kaution hinterlegt werden muss, hängt unter anderem vom Mietumfang, dem Wert der Veranstaltungstechnik und dem jeweiligen Auftrag ab. Falls eine Kaution vorgesehen ist, wird dies immer bereits im Vorfeld im Angebot angegeben – einschließlich der konkreten Höhe.
Ausführlich erklärt:
Bei Einklang-Köln wird eine Kaution nicht pauschal bei jeder Vermietung verlangt. Gerade bei höherwertiger Technik, umfangreichen Mietaufträgen oder besonderen Mietbedingungen kann jedoch eine Sicherheitsleistung vereinbart werden.
Wichtig für Sie: Eine Kaution wird nicht überraschend erst bei der Abholung verlangt. Wenn für Ihren Auftrag eine Kaution erforderlich ist, wird dies bereits im Angebot eindeutig aufgeführt. Dort sehen Sie auch, wie hoch die Kaution für Ihre Anmietung ausfällt.
Bei der Übergabe des Mietmaterials können außerdem die Personalien des Auftraggebers überprüft werden. Bringen Sie zur Selbstabholung deshalb einen gültigen Personalausweis mit. Die entsprechenden Regelungen finden Sie auch in den AGB von Einklang-Köln.
Welche Geräte einzeln oder als komplette Ausstattung gemietet werden können, sehen Sie im Technikverleih von Einklang-Köln. Dort finden Sie Veranstaltungstechnik aus den Bereichen Ton, Licht, Video, DJ-Technik, Bühne und weiteres Zubehör.
Weitere Informationen zum Ablauf der Vermietung finden Sie auch in den FAQ von Einklang-Köln.
Praxis-Tipp:
Prüfen Sie vor der Abholung kurz Ihr Angebot. Falls eine Kaution erforderlich ist, finden Sie dort bereits die entsprechende Angabe sowie die Höhe. So wissen Sie vorab genau, welche Kosten und Voraussetzungen bei der Abholung gelten.
Fazit:
Eine Kaution ist bei Einklang-Köln nicht automatisch bei jeder Vermietung notwendig. Wenn sie erforderlich ist, wird dies immer vorab transparent im Angebot angegeben – inklusive der konkreten Kautionshöhe.